II. Leistungs- und Reparaturbedingungen
1. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann weil:
1.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht aufgetreten ist;
1.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
1.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
1.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
2. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht.